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Zinsabschlag PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 21. August 2009 um 11:32 Uhr

Abschlag, der auf Kapitalerträge (Zinsen) fällig wird. Nach dem Zinsabschlaggesetz müssen Kreditinstitute 30 Prozent der Zinsen an das Finanzamt abführen. Der Zinsabschlag kann vermieden werden, wenn die Zinseinkünfte unter dem Freibetrag (inklusive Werbungskostenpauschale) von 801 Euro (Ledige) und 1.602 Euro (Verheiratete) liegen und der Steuerpflichtige seinem Geldinstitut einen so genannten "Freistellungsauftrag" erteilt.

 

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