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Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 26. August 2009 um 10:32 Uhr

Ein Optionsschein (deutscher Begriff für Covered Warrant) verbrieft das Recht, nicht jedoch die Verpflichtung das entsprechende Underlying zu vorab festgelegten Konditionen zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put).

 

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