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Beleihungswert PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 21. August 2009 um 08:31 Uhr

Multipliziert man die Beleihungsgrenze mit dem Verkehrs- bzw. Marktwert, so erhält man den Beleihungswert. Die Differenz zwischen 100% und der Beleihungsgrenze ist der Sicherheitsabschlag, mit dem der Kreditgeber arbeitet. Der Beleihungswert ist demnach der Wert, der von einem Kreditgeber einem Vermögensgegenstand wie z.B. einem Grundstück, zugeordnet wird und der die Höhe der möglichen Beleihung z.B. für eine Grundschuld bestimmt. Der Beleihungswert soll in der Regel den am Markt nachhaltig erzielbaren Erlös des Beleihungsobjektes nicht überschreiten.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 22. August 2009 um 18:41 Uhr
 

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