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Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 18. Januar 2010 um 22:01 Uhr

(engl. Cash settlement). Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung keine Lieferung des Basiswertes statt. Stattdessen wird der Differenzbetrag zwischen Ausübungspreis und aktuellem Marktpreis des Basiswertes ermittelt und an den Options- und Optionsscheininhaber ausgezahlt.

 

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