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Aktie
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 20. August 2009 um 19:53 Uhr

Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einem Unternehmen verbrieft

 

Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben. Der äußeren Form nach besteht eine Aktie aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein.

Der Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie, der so genannte Aktionär, ist am Grundkapital des Unternehmens beteiligt - prozentual oder in Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwertes. Die mit einer Aktie verbrieften Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Zu den Grundrechten gehören das

  • Teilnahmerecht an der Hauptversammlung;
  • Stimmrecht in der Hauptversammlung;
  • Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn;
  • Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien;
  • Auskunftsrecht;
  • Recht auf Anteil am Liquidationserlös. 

Nach der Art der Zerlegung des Grundkapitals, dem Grad der Übertragbarkeit und dem Umfang der verbrieften Rechte unterscheidet man zwischen

  • Nennwert- und Stückaktien;
  • Inhaber-, Namens- und vinkulierten Namensaktien;
  • Stamm- und Vorzugsaktien.

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 29. August 2009 um 10:48 Uhr
 

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